Corona-Verordnung vom 27.12.2021: 2G+ im bellamar
Seit dem 27.12.2021 ist in Baden-Württemberg eine neue Corona-Verordnung in Kraft, die auch Veränderungen bei uns mit sich bringt. Für Euren Besuch gilt nach wie vor die 2G+ Regelung.
Seit dem 27.12.2021 ist in Baden-Württemberg eine neue Corona-Verordnung in Kraft, die auch Veränderungen bei uns mit sich bringt. Für Euren Besuch gilt nach wie vor die 2G+ Regelung.
Aufgrund der neuen Corona-Verordnung in Baden-Württemberg gilt seit 4. Dezember 2G+ bei uns im bellamar. 2G+ bedeutet: Zutritt für geimpfte oder genesene Personen nur mit negativem Schnell- oder PCR-Test, falls die Impfung oder Infektion länger als 6 Monate zurückliegt.
ab Mittwoch 17. November 2021 gilt in Baden-Württemberg die Alarmstufe, sodass wir Euch um Verständnis bitten müssen, dass auch bei uns die 2G-Regel in Kraft tritt.
Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt in Vollzeit einen Fachangestellten für Bäderbetriebe (m/w/d) bzw. Rettungsschwimmer (m/w/d) zur Verstärkung des Teams des Freizeitbades bellamar im Bereich der Wasseraufsicht und Sauna.
Wenn das Bellamar-Freibad am 12. September seine Becken schließt und die diesjährige Open-Air-Saison damit endet, kann das Bellamar-Team auf eine „den Umständen entsprechend normal verlaufene Freibadsaison“ zurückblicken, wie es Alexander Happold ausdrückt.