Corona-Verordnung vom 27.12.2021: 2G+ im bellamar

Liebe Gäste,

aufgrund der neuen Corona-Verordnung in Baden-Württemberg vom 27. Dezember gilt bei uns 2G+.

2G+ bedeutet:
Zutritt für geimpfte oder genesene Personen nur mit negativem Schnell- oder PCR-Test, falls die Impfung oder Infektion länger als 3 Monate zurückliegt.

Ausnahmen:

  • Genesene/geimpfte Personen, die ihre Auffrischimpfung („Booster“) erhalten haben.
  • Vollständig geimpfte Personen oder Genesene mit einer nachfolgenden Impfung (letzte erforderliche Einzelimpfung liegt min. 14 Tage und max. 3 Monate zurück).
  • Kinder bis einschließlich 7 Jahre, die noch nicht eingeschult sind.
  • Personen, für die es keine Empfehlung für eine Auffrischung der STIKO gibt. Also bspw. vollständig geimpfte Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre und Schwangere im ersten Schwangerschaftsdrittel.

Bitte beachtet auch, dass der Impfausweis in digital auslesbarer Form vorgezeigt werden muss. Neben dem Impfausweis muss darüber hinaus auch ein Ausweisdokument (Reisepass oder Personalausweis) vorgelegt werden.

Außerdem wird empfohlen Tickets online zu buchen und vor einem Besuch die aktuell gültige Landesverordnung des Landes Baden-Württemberg nachzulesen.

Wir freuen uns auf Eure Besuche.
Euer bellamar-Team