Corona-Verordnung: 2G+ im bellamar

Liebe Gäste,

aufgrund der neuen Corona-Verordnung in Baden-Württemberg gilt seit 4. Dezember 2G+ bei uns im bellamar.

2G+ bedeutet:

Zutritt für geimpfte oder genesene Personen nur mit negativem Schnell- oder PCR-Test, falls die Impfung oder Infektion länger als 6 Monate zurückliegt.

Ausnahmen:

  • Genesene/geimpfte Personen, die ihre Auffrischimpfung („Booster“) erhalten haben.
  • Geimpfte mit abgeschlossener Grundimmunisierung (letzte erforderliche Einzelimpfung liegt max. 6 Monate zurück).
  • Genesene, deren Infektion max. 6 Monate zurückliegt (Nachweis erforderlich).
  • Kinder bis einschließlich 7 Jahre, die noch nicht eingeschult sind.
  • Grundschüler*innen, Schüler*innen eines sonderpädagogischen Bildungs- /Beratungszentrums einer auf der Grundschule aufbauenden Schule oder einer beruflichen Schule – gilt nur für Schüler*innen bis einschließlich 17 Jahre.
  • Personen bis einschließlich 17 Jahre, die nicht mehr zur Schule gehen.*
  • Personen, die sich aus medizinischen Gründe nicht impfen lassen können (ärztlicher Nachweis notwendig).*
  • Personen, für die es keine allgemeine Impfempfehlung der STIKO gibt.*
  • Schwangere und Stillende, da es für diese Gruppen erst seit dem 10. September 2021 eine
    Impfempfehlung der STIKO gibt (gilt nur bis 10. Dezember 2021).*

* Negativer Antigen-Test erforderlich

Bitte beachtet auch, dass der Impfausweis in digital auslesbarer Form vorgezeigt werden muss. Neben dem Impfausweis muss darüber hinaus auch ein Ausweisdokument (Reisepass oder Personalausweis) vorgelegt werden.

Wir freuen uns auf Eure Besuche.
Euer bellamar-Team